Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II

Zu unseren Zielkundenzählen diejenigen, die aufgrund verschiedener in ihrer Person liegender Problemlagen Unterstützung benötigen, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen.

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Wer erhält die Ganzheitliche Betreuung?

Dies können Bürgergeld-Beziehende Erwachsene, wie auch leistungsberechtigte junge Menschen sein, die eine Unterstützung zur Heranführung an eine Ausbildung und/oder zur Begleitung während einer Ausbildung benötigen. Unsere Zielgruppe verfügt über multiple Vermittlungshemmnisse, die ihre Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigen. Neben Hürden bei der Integration können dies auch Schulden, Süchte, schulische Defizite, gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigungen oder begründete Motivationsprobleme sein

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Wobei wird betreut ?
  • Familiäre, soziale Angelegenheiten

  • Unterstützung bei der Sicherung der Wohnsituation

  • Unterstützung bei Wiederherstellung und der Verbesserung der Gesundheit

  • Unterstützung bei der Aufnahme einer therapeutischen bzw. medizinischen Behandlung oder psychosozialen Beratung

  • Korrespondenz mit Ämtern und Behörden fördern

  • Unterstützung bei der Überwindung von finanziellen Notlagen

Zielgruppe der Ganzheitlichen Betreuung

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Zusammengefasst definieren wir unsere Zielgruppe wie folgt:

  • Menschen mit besonderen Problemlagen: Schwierigkeiten, Ausbildung/Arbeit aufzunehmen, Beeinträchtigung in der Beschäftigungsfähigkeit

  • Junge Menschen, die Ausbildungsfähigkeit entwickeln wollen

  • Junge Menschen, die während der Ausbildung Begleitung brauchen

Ausgeschlossen sind:

  • Kinder und Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben, bzw. von dieser seitens der Landesbehörde nicht verbindlich freigestellt wurde.

Eingeschlossen sind:

  • Kinder und Jugendliche im Zuge der ganzheitlichen Betreuung als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft